Pflegegrade und Leistungen
Damit Sie einen ersten Überblick über die Leistungen der Pflegekasse bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Beantragung der Leistungen
- Zuständig für alle Belange der Pflegeversicherung ist Ihre Krankenkasse.
- Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit anerkannt sein.
- Dafür müssen Hilfe- und Pflegebedürftige einen Pflegegrad beantragen – dies kann online, telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse erfolgen.
- Die Einstufung erfolgt durch eine MDK-Begutachtung, bei der ein Pflegegutachter den Grad der Selbständigkeit in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens überprüft.
- Auf der Basis des vom Pflegegutachter erstellten Pflegegutachtens entscheidet die Pflegekasse, welcher Pflegegrad anerkannt wird. Sie erfahren das Ergebnis schriftlich per Pflegebescheid.
Es gibt 5 Pflegegrade von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).
Es gibt 3 Möglichkeiten, die Leistungen in Anspruch zu nehmen:
- Pflegesachleistung: Ein Pflegedienst mit Zulassung bei Ihrer Pflegekasse erbringt die Pflegeleistungen bis zum Max.Betrag (siehe Tabelle) und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
- Geldleistung: Die Pflege wird ohne einen Pflegedienst von Familie, Nachbarn etc. erbracht – das Pflegegeld (siehe Tabelle) wird am Monatsanfang an den pflegebedürftigen Menschen überwiesen.
- Kombinationsleistung: Der Pflegedienst schöpft den Maximalbetrag nicht aus und eine Pflegeperson ist bei der Pflegekasse gemeldet: Nach Eingang der Pflegedienst-Rechnung wird der anteilig verbleibende Pflegegeldbetrag von der Pflegekasse an den pflegebedürftigen Menschen überwiesen.
Pflege – Leistungen (Stand 2022):
Pflegegrad | Pflegegeld (monatl.) | Pflegesachleistg. (monatl.) |
I | - | - |
II | 316 € | 724 € |
II | 545 € | 1.363 € |
IV | 728 € | 1.693 € |
V | 901 € | 2.095 € |
Pflegebedürftige Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Sie erhalten monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Diese Leistung steht auch den Versicherten mit höheren Pflegegraden zu.
Informationen über diese und weitere Leistungen (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung…) erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei unserer Pflegeberatung.