Pflegegrade und Leistungen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Leistungen der Pflegekasse bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Beantragung der Leistungen

  • Zuständig für alle Belange der Pflegeversicherung ist Ihre Krankenkasse.
  • Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit anerkannt sein.
  • Dafür müssen Hilfe- und Pflegebedürftige einen Pflegegrad beantragen – dies kann online, telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse erfolgen.
  • Die Einstufung erfolgt durch eine MDK-Begutachtung, bei der ein Pflegegutachter den Grad der Selbständigkeit in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens überprüft.
  • Auf der Basis des vom Pflegegutachter erstellten Pflegegutachtens entscheidet die Pflegekasse, welcher Pflegegrad anerkannt wird. Sie erfahren das Ergebnis schriftlich per Pflegebescheid.

Es gibt 5 Pflegegrade von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).

Es gibt 3 Möglichkeiten, die Leistungen in Anspruch zu nehmen:

  • Pflegesachleistung: Ein Pflegedienst mit Zulassung bei Ihrer Pflegekasse erbringt die Pflegeleistungen bis zum Max.Betrag  (siehe Tabelle) und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Geldleistung: Die Pflege wird ohne einen Pflegedienst von Familie, Nachbarn etc. erbracht – das Pflegegeld (siehe Tabelle) wird am Monatsanfang an den pflegebedürftigen Menschen überwiesen.
  • Kombinationsleistung: Der Pflegedienst schöpft den Maximalbetrag nicht aus und eine Pflegeperson ist bei der Pflegekasse gemeldet: Nach Eingang der Pflegedienst-Rechnung wird der anteilig verbleibende Pflegegeldbetrag von der Pflegekasse an den pflegebedürftigen Menschen überwiesen.

Pflege – Leistungen (Stand 2022):

Pflegegrad Pflegegeld (monatl.) Pflegesachleistg. (monatl.)
I - -
II 316 € 724 €
II 545 € 1.363 €
IV 728 € 1.693 €
V 901 € 2.095 €

 

Pflegebedürftige Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Sie erhalten monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Diese Leistung steht auch den Versicherten mit höheren Pflegegraden zu.

Informationen über diese und weitere Leistungen (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung…) erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei unserer Pflegeberatung.