Vom Arzt verordnete, medizinische Anwendungen, wie z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle, Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Dekubitus-Behandlung, …

Die Abrechnung erfolgt mit der Krankenkasse und ist unabhängig von einem Pflegegrad.